DSGVO-konforme Newsletter-Anmeldung mit TYPO3

Viele Newsletter-Anmeldeseiten im Internet entsprechen (noch) nicht den geänderten Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Als Faustregel gilt: Werbe-E-Mails dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung durch den Empfänger versendet werden. Ob es sich beim Empfänger um Unternehmen (B2B) oder Verbraucher (B2C) handelt, spielt hierbei keine Rolle.

Spätestens seit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 müssen Newsletter-Anmeldeformulare folgende Mindest-Voraussetzungen erfüllen:

  • Einsatz des Double-Opt-In-Verfahrens
  • Protokoll mit Datum und Uhrzeit für Double-Opt-In
  • Double-Opt-In-Nachrichten dürfen keine Werbung enthalten
  • Es darf nur die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld gestaltet sein


Für den eigentlichen Newsletter-Versand gelten darüber hinaus unter anderem folgende rechtlichen Vorschriften:

  • Der Newsletter muss ein gültiges Impressum enthalten
  • Der Newsletter muss einen Abmeldelink enthalten


Diese Bedingungen sind mit TYPO3 ab Version 8 (LTS) mit entsprechenden Erweiterungen (Extensions) erfüllbar und sollten zeitnah umgesetzt werden. So bleiben Sie rechtlich auf der "sicheren Seite".

Für weitere Informationen zum Thema "DSGVO-konformer Newsletterversand mit TYPO3" nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne.