Freitag, 05. August 2011 | Kategorie: Allgemein

Neue Vorschriften für digitale Rechnungen

Der Versand digitaler Rechnungen im PDF-Format ist ab sofort auch ohne digitale Signatur möglich.


Die Anforderungen für den Versand digitaler Rechnungen haben sich jedoch nur hinsichtlich der digitalen Signatur gelockert. Die anderen Vorschriften für die Rechnungslegung sind davon nicht betroffen.

Rechnungen können in das PDF-Format konvertiert und z.B. per E-Mail zum Empfänger versand werden.

Hier kann jeder Zeit und Geld sparen, ohne den technischen Aufwand für die Erstellung einer digitalen Signatur in Kauf nehmen zu müssen.

Mit der neuen Gesetzesänderung will der Gesetzgeber die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichsetzen.

Möchte der Rechnungsempfänger jedoch ausdrücklich eine Rechnung in Papierform, muss der Aussteller diesem Wunsch enstprechen.


Telefon: 07164-909700

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