Mittwoch, 15. Juni 2011 | Kategorie: Allgemein

Gesetzesänderung zum Widerrufrecht verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat 26.05.2011 weitere Änderungen am Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatzverkehr beschlossen.


Davon Betroffen ist der Wertersatz für eine Nutzung oder Verschlechterung der Ware und ermöglicht dem Kunden das Testen und Ausprobieren einer Ware, wie es in einem Ladengeschäft möglich oder üblich wäre.

Wann diese Gesetzesänderung in Kraft treten wird ist noch nicht ganz klar. Wir werden hierzug eine weitere NEWS veröffentlichen.


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